Vielleicht hat es der/die ein oder andere in den letzten Tagen bereits
bei Nachrichtensendungen oder Pressemeldung entdeckt: Deutschland
bekommt ein so genanntes „Lieferkettengesetz“.
Das ist einer der größten Kampagnenerfolge für uns Weltläden und
für den Fairen Handel! Seit vielen langen Jahren setzen wir uns nun
dafür ein, dass Firmen, die Ware im Ausland kaufen oder Handeln das mit
Verantwortung tun, statt Umweltschäden und Menschenrechtverletzungen,
die weit weg statt finden, als Auftraggeber auf Dauer zu ignorieren. Und
nun haben wir das geschafft!!! Wir haben das ganz große Rad der Politik
bewegt! Diesem ethischen Anspruch (dessen Grundhaltung auch die
Fairtrade-Town-Idee transportieret hat) konnte sich die Regierung nicht
mehr länger entziehen, auch Dank der Beharrlichkeit von Minister Gerd
Müller (CSU) und der ehemaligen Weltladen-Mitarbeiterin Saskia Esken
(Weltladen Bad Liebenzell und jetzt SPD-Vorsitzende).
Die drei zuständigen Minister (Soziales, Wirtschaft und Entwicklung)
haben sich in Grundzügen nun darauf geeinigt, dass es solch eine
Konzernverantwortung braucht, und dass es auch dem deutschen Gesetzgeber
nicht egal sein kann, wenn Firmen gegen grundlegende Werte
(Menschenrechtscharte, UN-Kernarbeitsnormen etc.) verstoßen.
Das ist ein Paradigmenwechsel in der deutschen Wirtschaftspolitik!
Dafür haben wir auch in Fürth hier jahrelang Unterschriften gesammelt,
mit Abgeordneten gesprochen, Aktionstage geplant, Briefe nach Berlin
gesendet und auch die Stadt Fürth überzeugt, dass sie sich als
Erstunterzeichnerin hinter die Forderungen der Kampagne gestellt hat.
Das alles ist sensationell, dass dies nun Erfolg hat.
Logischerweise wird das Gesetz, das nun kommt, nicht so gemacht, wie wir
uns das als Weltladen gewünscht hätten. Es gibt einige Kernpunkte, die
wir gerne drin gehabt hätten, die durch den Kompromiss der Ministerien
nun verwässert wurden. Diese sind:
1. Bei Verstößen kann die Unternehmerhaftung nicht auf dem Rechtsweg
eingeklagt werden. Statt dessen überwacht eine Bundesbehörde die
Einhaltung der Standards (und kann Strafen verhängen, die Vergabe
öffentlicher Aufträge entziehen… immerhin!). Jedoch ist ein
Klagerecht für Betroffene nach ausländischem Recht durch
Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen in Deutschland
vorgesehen!
2. Mittelständische Unternehmen unter 3000 Beschäftigten sind von der
Einhaltung dieser Leitlinie ausgenommen.
Aber ein Anfang ist gesetzt! Nich jede und jeder kann nun beim Abbau von
Erz, bei der Beschäftigung Minderjährigen, bei der Auftragsvergabe an
Textilfabriken und beim Anbau im Regenwald jetzt tun und lassen was er
will, kann die Notlage in andeen Ländern ausnutzen, sonndern muss sich
zukünftig notfalls verantworten, wenn gegen gültige Standards
verstoßen wird. Eine ähnliche europaweit geltende Inititaive ist
inzwischen ebenfalls auf dem Weg!
Das ist ein Riesenerfolg! Auch wenn es noch viele Ausnahmen gibt.
Nachdem hier nun aber eine Grundlage geschaffen wurde können spätere
Regierungen diese dann nutzen, um Lücken und Schlupflöcher zu ändern.
Für 2024 ist daher eine Evaluierung geplant.
Danke an alle, an euch, unsere Kundinnen und Kunden und an die Stadt
Fürth, die dieses Anliegen so toll unterstützt haben, so dass es nun
wirklich auf letzten Metern zu stande kam, denn aufgrunbd der zu Ende
gehenden Legislaturperiode ist die Frist für neue Gesetzesvorhaben in
Kürze durch.